Ukraine-Krieg ...
... eine Doku, die nicht von denen da oben diktiert wird, sondern von Sachkenntnis und Verstand. Lesen Sie:
"Putin ist böse. Schröder ist böse. Schlachtet sie!" 11-3-2022
Der Westen in der Falle – die beeindruckende Bilanz grüner Außenpolitik 8-3-2022
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Golf in GT - mit Werner Schwarz
Regelmäßig wird GT-Autor Werner Schwarz aus der Welt des Golfsports berichten. lesen
BI KW e.V.
BI zur Verbesserung der Lebensqualität für Mensch und Tier in Königs Wusterhausen und seinen Ortsteilen: Gegen die Mauer vor einem Weg von der Friedensaue zum Krüpelsee. Zernsdorfer sind erzürnt, weil sich kein Politiker ihrer Sorgen annimmt. Weil kein Politiker für die Herstellung des Rechts sorgt. lesen.
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Zernsdorfer kämpfen für ihre Rechte. Demokratisches Fenster nennen sie die aktuelle Kolumne ihrer Bürgerinitiative. Neu die Beiträge:
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Akademische Welt: Nachrichten aus den Hochschulen. lesen
Dokumentationen:
Nahost-Analysen von den GT-Korrespondenten aus Jerusalem, Israel. lesen
Kirgisztan - mon amour, nennt die Schauspielerin Julia Lindig ihr Fotofeuilleton über das Land. Die einstige Tatort-Darstellerin hat einen Plan, der bald schon das deutsche Theater bereichern dürfte. lesen
Aus den Universitäten und Hochschulen. lesen
Libyen unterm Feuersturm; Ägypten und die Revolutionslügen; der arabische Krisenbogen und seine Hintergründe; der Fall Soros - von Ferdinand Kroh. lesen
Kosovo, der jüngste Staat in Europa - Kommentare, Reportagen, Fotos - von Norbert Gisder. lesen
China Magazin in GT - alles über die Menschen, das Land, Kultur, Essen und Trinken, Politik, Wirtschaft. Und zwar so, wie ein Mensch forscht, der ein Land kennenlernen will. lesen
Die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung ILA in Berlin-Brandenburg. lesen
Messen - und die Weltausstellung Expo 2012 in Yeosu, Südkorea, mit einem Überblick und den Fotos über die wichtigsten Pavillions. lesen
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Malta, ein Verbrecherstaat? Der Fall Daphne Caruana Galizia
Malta, ein Staat, den man boykottieren sollte. Ein Staat, der sich bestimmt nicht für Julian Assange einsetzt. Ein Staat, in dem die Menschenrechte de facto nicht existent sind. Ein Verbrecherstaat? Drei Jahre nach der Ermordung der Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta zeigen die maltesischen Behörden noch immer kaum Engagement dabei, den Fall aufzuklären. lesen
US-Atombomben aus Deutschland abziehen
Zum Internationalen Tag für die vollständige Beseitigung von Atomwaffen am 26. September
Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung bei der atomaren Abrüstung endlich gerecht werden und, wie von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung gefordert, den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland in die Wege leiten. Die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags der UNO darf aus Deutschland nicht länger blockiert werden, zumal nur noch fünf Staaten fehlen, damit er in Kraft treten kann. lesen
Erdogan stoppen: Zur Behauptung des türkischen Präsidenten, gegen den IS vorgehen zu wollen, tatsächlich jedoch lediglich die Kurden zu bekämpfen, gibt es weltweit Kritik - die von den Nato-Verbündeten der Türkei weitgehend ausgeblendet wird. Das türkische Militär geht an der syrisch-türkischen Grenze gegen kurdische Flüchtlinge vor und verwehrt Opfern der Angriffe des IS die Einreise in die Türkei, während sich IS-Kämpfer dort weiter frei bewegen können. Die Kumpanei Merkels mit Erdoğan muss beendet werden. Das fordern nicht nur Gregor Gysi und Sevim Dagdelen in ihren Kommentaren. lesen
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Fact-Finder. Sie ärgern sich, dass so vieles nicht in der Zeitung steht, was aber doch interessant ist? Schicken Sie Ihren Tipp an GT - das Online-Magazin. Sie wollen die Story gleich selbst schreiben? Dann stellen Sie sich bitte in einer Kurzbewerbung mit Foto vor, GT arbeitet gern mit Newcomern, sofern diese professionelle, journalistische Arbeiten verantworten können.
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Privacy Shield ist die neue Daten-Mogelpackung
Die ‚Safe Harbour‘-Nachfolgeregelung der EU Kommission kann die massenhaften Datenerhebungen und -nutzungen durch US-Behörden nicht im Ansatz verhindern und ist weder mit den europäischen Grundrechten noch mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vereinbar. Man kann deshalb nur hoffen, dass sie nicht lange Bestand haben wird. Sagt Jan Korte in seiner Analyse in GT. lesen
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Dauerstreit und Debatte in GT
Coca-Cola - Aus für 550 Familien
Syrien und der Krieg
TTIP - der Verrat
Jan Böhmermann - der Verrat II
Fracking - der Verrat III
SPD - der Chef-Umfaller
Paris - alles gut?
Gentechnik: lecker!
Wider den Leinenzwang
Menschenrechte
Verletzungen
Geheimdienste
Liebe Leser,
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Das neue Buch: "Glück im Schritt"
Die Neuauflage der Prosa-Klassiker von Norbert Gisder. Mit der Geschichte „Die Maske der Schönen“, der Novelle „Mars ruft Venus“ und dem Roman „Amok – oder: Die Schatten der Diva“ hat Norbert Gisder der Deutschen Belletristik drei große, schillernde Werke hinzugefügt, die in jedem ernst zu nehmenden, deutschen Feuilleton Beachtung gefunden haben. In einer Sonderedition gibt die Reihe GT-E-Books für Leser dieses Magazins alle drei Prosastücke in einem Sammelband unter einem schillernden, vieldeutenden Bild neu heraus. „Glück im Schritt“ lautet der metapherndichte Titel. mehr lesen
Gasthaus "Zur Byttna" - Straupitz im Oberspreewald
Das Gasthaus "Zur Byttna" an der Cottbuser Straße 28 in Straupitz hat einen eigenen, einen ganz unverwechselbaren Charme. Das liegt sicherlich an den Köchen, die beste Wildgerichte zaubern, den Beilagen das gewisse Etwas bei-zaubern und Arrangements präsentieren, bei denen schon der Anblick zu einer kulinarischen Kostbarkeit wird. Kein Wunder, dass die Gäste Anfahrten aus Berlin und Dresden nicht scheuen. Und wer nach dem Festmahl im Oberspreewald noch einen Tag bleiben will, dem helfen die Gästehäuser des schönsten Dorfes im Osten. lesen
ROG reicht Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz ein
Reporter ohne Grenzen (ROG) hat gemeinsam mit fünf zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz eingereicht, in der sich internationale Journalisten gegen Überwachungsbefugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes wehren. Die Kläger sind überwiegend investigative Journalisten, unter anderem die Trägerin des alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilowa aus Aserbaidschan, und der mexikanische Investigativjournalist Raul Olmos, der Teil des internationalen Reporter-Teams war, das die Paradise Papers ausgewertet hat. Auch die internationale Organisation von Reporter ohne Grenzen mit Sitz in Paris zählt zu den Klägern, die vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verletzung der Pressefreiheit und des Rechts auf geschützte Kommunikation geltend machen.
„Das Gesetz erlaubt es dem Bundesnachrichtendienst, Journalisten im Ausland praktisch schrankenlos zu überwachen und die Informationen mit anderen Geheimdiensten zu teilen. Das ist eine inakzeptable Einschränkung der Pressefreiheit, weshalb wir die Betroffenen bei ihrem Gang vor das Gericht unterstützen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Projekte wie die Paradise Papers zeigen, dass investigativer Journalismus zunehmend in internationalen Kooperationen entsteht. Wenn der BND ausländische Journalisten überwacht, höhlt er damit auch das Redaktionsgeheimnis in Deutschland aus.“
Das BND-Gesetz ist im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet worden und seit Anfang 2017 in Kraft (http://t1p.de/gzjg). Die Große Koalition hatte sich zu einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes entschieden, nachdem im Zuge des NSA-Skandals höchst fragwürdige Praktiken des BND bekannt geworden waren. Insbesondere die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung führte der Geheimdienst offensichtlich ohne ausreichende Rechtsgrundlage durch. Bei dieser Form der Massenüberwachung zapft der BND große Datenleitungen an und filtert sie mit sogenannten Selektoren. Dies können Wörter sein oder auch Telefonnummern und Email-Adressen von Personen, für die sich der BND interessiert. In der Vergangenheit war immer wieder bekannt geworden, dass der Geheimdienst dabei auch Journalisten im Visier hat. So enthüllte im Februar 2017 der Spiegel, dass der BND ab 1999 offenbar gezielt ausländische Journalisten von renommierten Medien überwachte, unter anderen von BBC, Reuters und der New York Times (http://t1p.de/j4ds).
Anstatt dem BND künftig Schranken zu setzen, legalisierte die Bundesregierung die Praktiken mit dem neuen BND-Gesetz. Es schützt Menschen unterschiedlich vor Überwachung abhängig von ihrer Nationalität: Kommunikation von Deutschen darf der Auslandsgeheimdienst nicht abfangen, von EU-Bürgern unter Einschränkungen und von Nicht-EU-Bürgern immer dann, wenn es die „Handlungsfähigkeit Deutschlands“ wahrt. Letzteres ist eine Quasi-Vollmacht, außerhalb der EU massenhaft Kommunikation zu filtern. Schutzrechte für Journalisten wie im verwandten Artikel 10-Gesetz oder der Strafprozessordnung fehlen vollständig.
Verschärft wird diese Problematik durch die ausdrückliche Ermächtigung, Informationen mit anderen Geheimdiensten zu teilen. So wird ein gefährlicher „Ringtausch“ legalisiert, bei dem zum Beispiel der BND die Washington Post anzapfen könnte und mit der NSA tauscht, die „im Gegenzug“ deutsche Medien abhört. Dagegen wehren sich die Journalisten nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Es ist die einzige Möglichkeit, das Gesetz noch zu kippen, nachdem die Bundesregierung und der deutsche Bundestag massive Kritik ignoriert hatten. Unter anderem hatten drei UN-Sonderberichterstatter Deutschland kritisiert, weil die Regelungen nicht im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stünden (http://t1p.de/omg0).
KLÄGER RECHERCHIEREN ZU KORRUPTION UND MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
Zu den Beschwerdeführern zählen die Journalisten Khadija Ismajilowa (Aserbaidschan), Paul van Gageldonk (Niederlande), Richard Norton-Taylor (Großbritannien), Blaz Zgaga (Slowenien), Raul Olmos (Mexiko) sowie Goran Lefkow (Mazedonien). Sie arbeiten alle als investigative Journalisten in ihren Ländern, die meisten zu Themen wie Korruption, Steuerbetrug, organisierte Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen in ihren Ländern. Dies sind Themen, die zum sogenannten Aufklärungsauftrag des BND gehören. Gespräche unter Kollegen oder mit Informanten sind nach dem BND-Gesetz jedoch nicht geschützt, sondern können abgefangen werden. Damit läuft der journalistische Auftrag einer Kontrolle staatlichen Handelns ins Leere, wenn diese Staaten bei Recherchen in der Leitung hängen. Außerdem werden Quellen eingeschüchtert, sich mit sensiblen Informationen an Journalisten zu wenden. Weitere Beschwerdeführer sind der deutsche Menschenrechtsanwalt Michael Mörth, der seit 20 Jahren in Guatemala lebt und arbeitet, sowie die internationale Organisation von Reporter ohne Grenzen. Mit Hauptsitz in Paris haben die Reporters Sans Frontières intensiven Kontakt zu Journalisten auf der ganzen Welt, der ebenfalls nicht geschützt ist durch das Gesetz.
Ziel der Beschwerde ist es, die Verfassungswidrigkeit des BND-Gesetzes feststellen zu lassen. Die Bundesregierung betrachtet die Presse- und Kommunikationsgrundrechte offenbar als deutsche Exklusiv-Rechte, um deren Einhaltung sie sich im Ausland nicht scheren braucht. Dies missachtet jedoch, dass diese Freiheiten menschenrechtlich begründet sind und sich Deutschland etwa im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu deren Achtung verpflichtet hat. Das Bundesverfassungsgericht könnte in einem Urteil Vorgaben für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des BND-Gesetzes machen, in der etwa auch Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger wirksam geschützt werden.
Reporter ohne Grenzen ist für diese Verfassungsbeschwerde Teil eines Bündnisses, das über ein Jahr an diesem Projekt gearbeitet hat. Hierzu zählen außerdem der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten- Union, das Netzwerk Recherche, das Journalisten-Netzwerk n-ost sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte.
In einem anderen Verfahren hat ROG bereits 2015 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen unrechtmäßige BND-Überwachung geklagt. Ein Teil dieser Klage liegt derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (http://t1p.de/3xmy), in einem anderen Teil erhielt ROG im Dezember 2017 Recht. Seitdem darf der BND keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von Reporter ohne Grenzen in seinem Metadaten-Analysesystem „VerAS“ speichern (http://t1p.de/zd9r).
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
- Die Klageschrift und weitere Informationen zu den Beschwerdeführern finden Sie auf der Kampagnen-Webseite: www.notrustnonews.org
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BND-Gesetz: www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/internetfreiheit/kritik-am-bnd-gesetz
- Weitere Informationen zur Lage der Journalisten in Deutschland: www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland
Mehr über die neue BND-Affäre und den BND als Büttel der NSA
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